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Mitglied werden!
Der Verband Güteschutz Horizontalbohrungen e.V. (DCA) bietet speziell für Mitgliedsunternehmen in der Klein- und Großbohrtechnik (< 40 t Zugkraft, > 40 t Zugkraft) in Europa ein umfassendes Angebot an Leistungen rund um die HDD-Bohrtechnik.
Zugriff auf Technische Infos
Internationaler Austausch
Zugang zu aus- u. weiterbildungen
Mitarbeit in Arbeitskreisen
Exklusive Teilnahme am Mitgliederforum
exklusiveR Mitgliederbereich
Abo Fachzeitschrift bi-umweltbau
Bezug des Newsletters
…und Vieles mehr!
Mitglied des Verbandes kann gundsätzlich jede natürliche oder jede juristische Person werden, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Der Verein hat Ordentliche Mitglieder (HDD-Bohrfirmen) und Außerordentliche Mitglieder (Zulieferindustrie, Auftraggeber, Planer, Sachverständige etc.), die selbst keine Horizontalbohrungen herstellen. Unterschiede innerhalb der Pflichten und Rechte gibt es nicht. Institutionen oder Verbände und Personen, die im Bereich der HDD-Industrie tätig waren und die zukünftig dem DCA verbunden bleiben wollen, können ebenfalls als Außerordentliche Mitglieder (Persönliche Mitglieder) aufgenommen werden.
Ordentliche Mitglieder (HDD-Bohrfirmen)
Zur Überprüfung der Qualitätsanforderungen des DCA von potenziellen neuen Mitgliedern müssen dem Antrag auf Ordentliche Mitgliedschaft (HDD-Bohrfirmen) folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Anzahl der HDD-Bohrgeräte
- Summe aller Zugkräfte in KN
- Vorlage von mindestens zwei aktuellen Referenzschreiben von Auftraggebern
- Angaben zum Qualitätsmanagementsystem
- Eine Liste der Projekte der letzten 3 Jahre
- Ein Prospekt Ihrer Firma und, falls möglich, Ihr zuletzt veröffentlichter Jahresbericht
Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge für Ordentliche Mitglieder erfolgt anhand der Summe der Zugkräfte der im Unternehmen vorhandenen HDD-Bohrgeräte.
Gruppe | Summe aller Zugkräfte | Mitgliedsbeitrag |
---|---|---|
Gruppe 1 | ≤ 1.000 KN | 1.150,00 € |
Gruppe 2 | > 1000 ≤ 2.500 KN | 2.300,00 € |
Gruppe 3 | > 2.500 KN | 3.450,00 € |
Außerordentliche Mitglieder
Folgende Unterlagen müssen den Anträgen auf Außerordentliche Mitgliedschaft beigelegt werden (Ausnahme: Persönliche Mitglieder):
- Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen
- Angaben zum Qualitätsmanagementsystem
- Eine kurze Beschreibung der Leistungen, Projekte und sonstigen Aktivitäten der letzten 3 Jahre
- Ein Prospekt Ihrer Firma und, falls möglich, Ihr zuletzt veröffentlichter Jahresbericht.
Die Festlegung der Mitgliedsbeiträge der Außerordentlichen Mitglieder erfolgt anhand der Anzahl der Beschäftigten in einem Unternehmen, wobei jeweils die Größe der Muttergesellschaft zu Grunde gelegt wird. Etwaige Änderungen sind dem DCA-Vorstand umgehend anzuzeigen. Personen, die im Bereich der HDD-Industrie aktiv waren oder deren Mitgliedschaft aus anderem Grunde für den Verbandszweck geeignet erscheint (z.B. Vertreter aus Wissenschaft, Forschung oder Behörden), können als Außerordentliches Mitglied (Persönliches Mitglied) aufgenommen werden. Sie besitzen kein aktives und passives Wahlrecht.
Die Aufnahme ist bei der Geschäftsstelle schriftlich zu beantragen.
Gruppe | Anzahl Beschäftigte | Mitgliedsbeitrag |
---|---|---|
Gruppe 1 | < 5 | 920,00 € |
Gruppe 2 | 5 ≤ 50 | 1.150,00 € |
Gruppe 3 | > 50 ≤ 200 | 1.450,00 € |
Gruppe 4 | > 200 | 1.730,00 € |
Persönliche Mitglieder | 100,00 € |
Weitere Infos zum DCA in unserer Infomap
Interesse an einer Mitgliedschaft im DCA?
Dann schicken Sie uns den nachfolgenden Mitgliedsantrag inkl. weiterer Unterlagen zu oder nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Deutsch: DCA_Mitgliedsantrag
Englisch: DCA_Members Application
Italienisch: DCA_Domanda di adesione
Französisch: DCA_Demande d’adhesion