Mitgliederversammlung 2025
Verband Güteschutz Horizontalbohrungen e.V. (DCA)
Wann?
Mittwoch, 05.02.2025, 15:00 – 18:00 Uhr
Simultanübersetzung: Deutsch/Englisch
Wo?
Hotel Wardenburger Hof
Oldenburger Str. 255
26203 Wardenburg
Telefon: +49 (4407) 92100
Sehr geehrte Mitglieder des DCA,
wir möchten Sie offiziell zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes Güteschutz Horizontalbohrungen e.V. (DCA) am Mittwoch, 05.02.2025 nach Oldenburg einladen. Im Nachgang zur Sitzung lädt der DCA alle Teilnehmer zu einem gemeinsamen Abendessen ein.
Die Veranstaltung wird wie angekündigt als Hybridveranstaltung durchgeführt.
Die Zugangsdaten für den digitalen Zugang über die Internet-Plattform Teams erhalten Sie eine Woche vor der Veranstaltung per Mitgliederinfo.
Informationen zur Anmeldung
! Anmeldeschluss ist Freitag, der 24.01.2025
Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung erfolgt ausschließlich digital!
Bitte melden Sie sich sowohl für eine Teilnahme vor Ort als auch für eine digitale Teilnahme an. Darüber hinaus bitte auch die Teilnahme am Abendessen angeben.
Im Tagungsraum stehen max. drei Plätze pro Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Bitte bei der Anmeldung beachten.
Wir wünschen eine gute Anreise!
Für Rückfragen zur Mitgliederversammlung steht Ihnen Frau Dipl.-Geol. Antje Quante jederzeit gerne zur Verfügung.
Tagesordnung
Nachfolgend erhalten Sie einige weitergehende Informationen zu drei wichtigen Tagesordnungspunkten
Im Themenbereich Aus- und Weiterbildung ist ein Vortrag von Herrn Kai Hünecke von der Fa. K+S AG, Kassel zum Thema „Ausbildung zum Bergbautechnologen geplant. Herr Hünecke organisiert für eine Interessensgemeinschaft eine klassische dreijährige Ausbildung. In dieser Ausbildung werden alle bergmännischen Tätigkeiten des Bergwerksbetriebs, die zum Erkunden einer Lagerstätte notwendig sind, erlernt. Zur optimalen Vorbereitung werden zu Beginn der Ausbildung alle Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung in den Ausbildungswerkstätten über Tage vermittelt. Dort finden auch Lehrgänge zum Verständnis der eingesetzten Techniken, z. B. Hydraulik und Pneumatik, statt. Teile der Ausbildung sind hierbei auch Grundlagen der Horizontalbohrtechnik.
Der Ausbildungsberuf zum Bergbautechnologen ist in Deutschland anerkannt und könnte somit für die Nachwuchsförderung in der HDD-Industrie von großem Interesse sein.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung ist eine Änderung der Satzung im § 6 Vorstand (1) geplant. Aufgrund des stetigen Anstiegs der zu erledigenden Aufgaben im Vorstand soll die Anzahl der Beisitzer erhöht werden. Die Erläuterung dazu erfolgt auf der Mitgliederversammlung.
Folgende Satzungsänderung soll beschlossen werden:
§ 6 Vorstand
(1) Der Gesamtvorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, drei zweiten Vorsitzenden:
- A: Beauftragter für Kleinbohrtechnik
- B: Beauftragter für Großbohrtechnik
- C: Beauftragter für Außerordentliche Mitglieder,
dem Schatzmeister und mindestens drei bis maximal fünf weiteren Vorständen (Beisitzern).
Auf der Mitgliederversammlung im Februar 2025 finden Wahlen zum Gesamtvorstand statt. Der Vorstand unter der Leitung des amtierenden Präsidenten Jorn Stoelinga, LMR Drilling GmbH, stellt sich bis auf zwei Ämter zur Wiederwahl. Der 2. Vorsitzende für Großbohrtechnik Atef Khemiri scheidet aus beruflichen Gründen aus. Der Schatzmeister Jürgen Muhl ist mittlerweile im Ruhestand und steht somit für ein Amt im Vorstand nicht mehr zur Verfügung.
Folgende Mitglieder stellen sich im Februar 2025 auf Vorschlag des Vorstandes zur Wahl:
President: Jorn Stoelinga, LMR Drilling GmbH | |
Vice-President (Small Scale Drilling): Marco Reinhard, LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG | |
Vice-President (Large Scale Drilling): Scott Stone, Michels Trenchless GmbH | |
Vice-President (Associated Members): Marc Schnau, x-plan schnau engineering GmbH & Co. KG | |
Treasurer: Ronald Siebel, Tennet TSO GmbH | |
Board member: Jörg Himmerich, Dr.-Ing. Veenker Ingenieurgesellschaft mbH | |
Board member: Camila Sanchez Prado, HDI | |
Board member: Dan Billig, Sharewell HDD BV |
Weitere Vorschläge zu den einzelnen Vorstandsämtern können im Rahmen der Mitgliederversammlung getätigt werden.
Stimmabgabe bei Wahlen
Wir möchten bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass jedes Mitgliedsunternehmen bei den Wahlen in der Versammlung eine Stimme hat. Bei Unternehmen, die mit mehreren Vertretern teilnehmen, bitten wir Sie, im Vorfeld abzustimmen, wer das Stimmrecht ausüben soll. Dies ist unabhängig davon, ob die Teilnahme vor Ort oder hybrid erfolgt.
Stimmrechtsübertragungen sind möglich, müssen aber rechtzeitig schriftlich eingereicht werden (Übertragung für maximal 3 Stimmen). Wir bitten Sie in diesem Falle die beiliegende Vollmacht auszufüllen und unterschrieben spätestens bis 29.01.2025 an die Geschäftsstelle und das bevollmächtigte Mitglied zu senden (bitte per Email).